Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Vianina e.U. – Fassung vom 25.02.2021

1. Geltungsbereich

1.1. Vianina e.U. bietet am Firmensitz Flachsweg 22, 1220 Wien Dienstleistungen an.

1.2. Die gegenständlichen AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von Vianina e.U. erbracht werden können. Sie finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen Vianina e.U. und den jeweiligen Auftraggebern.

1.3. Mündliche Absprachen, Zusatzvereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern, entfalten nur rechtliche Wirkung, soweit sie von Vianina e.U. schriftlich bestätigt werden.

1.4. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn beim künftigen Vertragsabschluss darauf nicht mehr nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle einer solchen unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

2. Haftung

2.1. Vianina e.U. haftet dem Auftraggeber nur für den Ersatz von Schäden, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihm, und/oder seinen Mitarbeitern verursacht wurden und nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von € 2.000,– beschränkt.

2.2. Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmennamen- & Markenschutz, Urheherrechtsverletzungen, Patentrechtsverletzungen, etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber. Vianina e.U. trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der erstellten Entwürfe, insbesondere in Form von markenrechtlichen Ähnlichkeitsrecherchen oder linguistischen Screenings. Die Verwantwortung für die Durchführung solcher Überprüfungen liegt beim Auftraggeber, die Entscheidung über die Durchführung liegt ebenso in seinem Ermessen wie die Auswahl des hierfür gewählten Dienstleisters. Spricht Vianina e.U. eine Empfehlung für einen Dienstleister aus, entsteht dadurch keinerlei Haftung für die erbrachten Leistungen des Dienstleisters. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus neben der Beachtung aller für seinen Auftrag relevanten Rechtsvorschriften ausdrücklich zur
Unterlassung der Gefährdung oder Verletzung von Rechten Dritter.

2.3. Erbringt Vianina e.U. für den Auftraggeber (auch unter dessen Mitwirkung) Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Texte, etc., gilt Vianina e.U. als Urheber im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ohne ausdrückliche Einwilligung von Vianina e.U. ist eine Veränderung, Reproduktion bzw. Nachahmung – auch von Teilen – unzulässig. Bis zur vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung bleibt Vianina e.U. sohin Nutzungsberechtigte. Die Nutzungsrechte betreffend die jeweiligen Werkleistungen gehen erst nach vollständiger Zahlung des Werkentgeltes auf den Auftraggeber über.

2.4. An allen erstellten Werken, beispielsweise an Layout und Corporate Design, visuellen Konzepten und Markenkreationen, etc., stehen Vianina e.U. die alleinigen Urheber bzw. Leistungsschutzrechte bis zum Übergang der Nutzungsrechte gemäß Punkt 2.3. zu. Dies schließt insbesondere die Befugnis mit ein, rechtswidrige Eingriffe im eigenen Namen abzuwehren, bzw. daraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

2.5. Die Produktionsüberwachung – beispielsweise von Drucksorten – durch Vianina e.U. erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Vianina e.U. berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Änderungen zu treffen und entsprechende Anweisungen an den Produzenten zu erteilen. Eine Haftung bezüglich Fremdleistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber den anberaumten Andrucktermin nicht wahr, so liegt die Produktionsfreigabe in der Disposition von Vianina e.U.. Eine nachfolgende Haftung ist ausgeschlossen.

2.6. Vianina e.U. ist berechtigt, erbrachte Werke auch nach Vertragsende in ihr Portfolio aufzunehmen bzw. zu Präsentationszwecken und im Rahmen von Wettbewerben zu veröffentlichen.

3. Fälligkeit des Werkentgeltes, Vergütung

3.1. Soweit es sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung auf Grundlage des jeweiligen schriftlichen Anbots fällig. Im Zweifelsfall sind angemessene Akontozahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.

3.3. Bei Zahlungsverzug kann Vianina e.U. Verzugszinsen aus Unternehmensgeschäften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4. Datenschutz

4.1. Vianina e.U. sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Werkleistung erhalten vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz, noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme der Weitergabe an jene Drittdienstleister, die zur Erfüllung des jeweiligen Werkes von Vianina e.U. oder vom Auftraggeber hinzugezogen werden.

4.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm übermittelten Daten von Vianina e.U. gespeichert und verarbeitet werden. Eine externe Weitergabe erfolgt nur auf behördlichen Auftrag, bei glaubhaft gemachten rechtlichen Interessen Dritter im zu der jeweiligen Rechtverfolgung erforderlichen Ausmaß, sowie im Zuge der Abwicklung des gegenständlichen Auftrags im notwendigen Maße an Drittdienstleister, die zur Erbringung des Werkes maßgeblich am Kreations- oder Produktionsprozess beteiligt sind (z.B. Subunternehmer für IT, Druckereien, etc.)

4.3. Die vorherstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

5. Gewährleistung/Erfüllungsort/Gerichtsstand

5.1. Mängelrügen gleich welcher Art, sind spätestens fünf Werktage nach Präsentation bzw. Online-Bereitstellung oder Ablieferung des Werkes schriftlich bei Vianina e.U. geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

5.2. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie andere zwingende Gesetzesbestimmungen bleiben unberührt.

5.3. Erfüllungsort ist Wien. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.